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Politischer Rahmen und Beteiligte

Auf internationaler und europäischer Ebene sowie in Deutschland wird Nachhaltigkeit bei Bauwerken durch verschiedene Beteiligte unterstützt, weiter entwickelt und umgesetzt. Ziele und Strategien werden gemeinsam erarbeitet und in der Umsetzung überprüft.

Nachhaltigkeit auf internationaler und europäischer Ebene

Die 2015 veröffentliche Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen umfasst 17 Nachhaltigkeitsziele, die sogenannten Sustainable Development Goals (SDGs). Diese globalen Ziele umfassen ökonomische, ökologische und soziokulturelle Entwicklungsaspekte und betreffen damit teilweise auch das Bauwesen. Auf europäischer Ebene wurde bereits 2001 eine Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen, die 2006 überarbeitet wurde. Zur Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung hat die EU-Kommission ebenfalls Strategien, Maßnahmen sowie Indikatoren zur Messung der Zielerreichung veröffentlicht.

Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie

Auf dem Weg zu einer gerechteren und umweltverträglicheren globalen Entwicklung hat sich Deutschland ambitionierte Ziele gesetzt. Diese sind in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie dargestellt und werden regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Angestrebt wird unter anderem ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zur Mitte des Jahrhunderts. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn Gebäude schon heute nachhaltig – also u.a. energieeffizient und klimagerecht – geplant und errichtet werden. Die Fortschritte werden regelmäßig überprüft und in Berichten dargestellt.

Vorbildfunktion des Bundes

Der Bund trägt bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele eine große Verantwortung – sowohl als Bauherr für eigene Gebäude als auch als Vorbild und Impulsgeber für andere öffentliche und private Bauherren. Das Bundesbauministerium hat daher mit dem Leitfaden Nachhaltiges Bauen und dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) ein Instrumentarium entwickelt, das eine ganzheitliche Berücksichtigung der Nachhaltigkeit von Gebäuden ermöglicht und ein Verfahren zur Qualitätssicherung definiert – verpflichtend für Bundesgebäude, aber ebenso anwendbar für andere öffentliche und private Bauvorhaben. Nach Abschluss einer Baumaßnahme kann so die Nachhaltigkeit nach festgelegten Kriterien und Bewertungsmaßstäben transparent dokumentiert werden und auch in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einer Organisation einfließen.

Geschäftsstelle Nachhaltiges Bauen im BBSR

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat für seine zahlreichen Aktivitäten und aktive Politikberatung zum Nachhaltigen Bauen das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mit der Führung der Geschäftsstelle "Nachhaltiges Bauen des Bundes" betraut. Das BBSR unterstützt mit der Veröffentlichung und Fortschreibung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) die nationale Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes im Bauwesen und fördert die Umsetzung des Leitfadens Nachhaltiges Bauen im Bundesbau und darüber hinaus.