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Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Der Bund fördert im Rahmen der BEG seit 1. Juli 2021 Nachhaltigkeitsaspekte durch eine eigene „NH-Klasse“. Der erforderliche Nachweis für die Förderung erfolgt über die Vergabe des gebäudebezogenen QNG.

 

Ab dem 02.03.2023 werden die Siegelvarianten sowie die Gewährleistungsmarkensatzungen als auch die Siegeldokumente (Handbuch QNG mit Anlagen und weiteren referenzierten Dokumenten) zum Herunterladen über "Service" auf www.qng.info zur Verfügung gestellt.

Das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (im Folgenden „Qualitätssiegel“) ist ein staatliches Qualitätssiegel für Gebäude. Voraussetzung für die Vergabe des Qualitätssiegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden.

Die Erfüllung der Anforderungen ist durch eine unabhängige Prüfung nach Baufertigstellung anhand der abgeschlossenen Planungs- und Bauprozesse und auf Grundlage der Überprüfung ausgewählter realisierter Qualitäten nachzuweisen.

Die Bundesregierung vertreten durch das jeweilige Bundesministerium mit der Zuständigkeit für das Bauwesen (Bundesbauministerium) legt die Kriterien und Bedingungen für das Qualitätssiegel fest. Das Qualitätssiegel wird nach einer Zertifizierung im Auftrag des Bundesbauministeriums durch unabhängige Stellen vergeben. Das Qualitätssiegel wird in den Anforderungsniveaus „PLUS“ oder „PREMIUM“ vergeben.

Das Handbuch und seine Anlagen sowie die weiteren referenzierten Dokumente bilden gemeinsam die Siegeldokumente der Gewährleistungsmarkensatzungen „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ und  „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“. Die Siegeldokumente legen das Verfahren und die Voraussetzungen für die Registrierung von Bewertungssystemen als Grundlage für die Nachweisführung zur Vergabe des Qualitätssiegels, die besonderen Anforderungen im öffentlichen Interesse an den Beitrag von Gebäuden zur Nachhaltigen Entwicklung sowie Anforderungen an Zertifizierungsstellen und das Verfahren zur Vergabe des Qualitätssiegels verbindlich fest.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Der Bund fördert im Rahmen der BEG ab 1. Juli 2021 erstmals Nachhaltigkeitsaspekte durch eine eigene Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse). Der erforderliche Nachweis für die Förderung erfolgt über die Vergabe des gebäudebezogenen QNG.

Zusätzliche Informationen zur BEG:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Häufige Fragen zur BEG

Informationen zu den BEG-Produkten der KfW finden Sie über die Seite www.kfw.de/beg