Normung allgemein

Unter Normung versteht man die Vereinheitlichung von technischen Prozessen und Begriffen für Industrie und Gesellschaft.


Der Gesetzgeber formuliert in seinen Regelwerken rechtliche Anforderungen in der Regel als sog. "Generalklauseln" und "unbestimmte Begriffe" wie z. B. "Stand der Technik", "anerkannte Regeln der Technik", "schädliche Umwelteinwirkungen", "Zumutbarkeit" etc. Die Konkretisierung der rechtlichen Anforderungen erfolgt in Normen, die auf freiwilliger Basis im Konsens der beteiligten interessierten Kreise (Industrie, Behörden, Umweltverbände, Gewerkschaften und Wissenschaft) erarbeitet werden.


Technische Regeln und Normen privater Verbände haben von Natur aus keine Rechtsverbindlichkeit. Eine rechtliche Verbindlichkeit kann den Normen aber durch den Gesetzgeber verliehen werden:


Das Deutsche Institut für Normung (DIN) ist aufgrund des mit der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Vertrages vom 5. Juni 1975 das nationale Normungsinstitut. Es vertritt die deutsche Normungsarbeit in der europäischen (CEN) oder internationalen Normung (ISO).

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