9. Qualitätssicherung

Die Umsetzung der Anforderungen an nachhaltiges Bauen soll über den gesamten Lebenszyklus einer Baumaßnahme sichergestellt werden.


Es sollte erreicht werden, dass in den Wettbewerbsverfahren mindestens ein Fachpreisrichter im Preisgericht tätig wird, der auch die Bereiche Betrieb / Energie / Ökologie fachkompetent vertritt.


Nachweisliche Erfahrungen auf dem Gebiet der Ökologie und Ökonomie sind wichtige Merkmale einer geeigneten Projektleitung.


Monitoring während der Nutzungsphase ist als Teil eines erforderlichen Vergleichsprozesses (Benchmarking) zu betrachten.


Die Kontinuität der fachlichen Begleitung über den Lebenszyklus soll durch entsprechende organisatorische Maßnahmen gewährleistet werden. Durch eine aktuelle dv-gestützte Bestands- und Verbrauchsdatenpflege werden Gebäude und Liegenschaften in Konkurrenz gesetzt, mit dem Ziel, Eigenschaften zu verbessern, d. h. in der Regel Kosten zu senken.