Die ökologische Bewertung erfolgt gemäß Nr. 3 Anlage 6. Für die gesamte Lebensphase eines Gebäudes sollen die erforderlichen Energie- und Stoffströme-Gewinnung, Veredlung, Transport, Ein- und Rückbau - einschl. Schadstoffemissionen, insbesondere durch Energieverbrauch der Baustoffe sowie der Nutzung des Gebäudes, berücksichtigt werden, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Diese Fragestellung bedarf in der Zukunft größere Beachtung, denn die reine Erstellung und der Rückbau haben im Rahmen der ökologischen Bewertung in Anlehnung an eine Ökobilanzierung (nach ISO 14040 ff.), "von der Wiege bis zur Bahre", also für Stoffströme von der Gebäudeerstellung über Gebäudebetrieb und -nutzung bis zum Rückbau, nur eine geringe Bedeutung. Mit der Erstellung des Gebäudes werden die Rahmenbedingungen für die ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Auswirkungen eines Gebäudes in der Nutzungsphase gesetzt.
Der Betriebs- und Nutzungsphase kommt dagegen eine viel stärkere Bedeutung zu. Dies gilt insbesondere bei einem langjährigen Bewertungszeitraum (50 - 100 Jahre).
Eine wesentliche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang auch das Monitoring der Ressourcenverbräuche (z. B. Energie, Wasser) und der Betriebskosten während der Nutzungsphase. Bereits in der Planungsphase sollen deshalb die Voraussetzungen für ein effizientes Gebäudemanagement geschaffen werden (Vergleich von Planungskennzahlen mit Ist-Werten).
Erstellungs-, Betriebs-, Nutzungs- und Rückbaubelastungen für die Umwelt korrelieren in der Regel mit den jeweiligen Bau- und Betriebskosten. Bedeutsame Faktoren hierbei sind heute die Aufwendungen für
Es gibt Gebäude, bei denen die kumulierten Betriebs- und Nutzungskosten in weniger als 10 Jahren die Erstellungskosten überschreiten. Bei einer ökonomischen Optimierung der Gesamtkosten (Baukosten + Baunutzungskosten) ist eine erhebliche Reduzierung der Umweltbelastung zu erwarten. Zur ökologischen Bewertung sind die einzelnen Faktoren differenziert zu betrachten.
Auch wenn die wissenschaftlichen Arbeiten und Vereinbarungen zu vergleichbaren objektiven Ökobilanzen über den Lebenszyklus von Gebäuden noch nicht abgeschlossen sind, bildet die "ökologische Erstbewertung" (Anlage 6) als Planungshilfe zum nachhaltigen Bauen eine hinreichende Grundlage.
Wird bei einer Gebäudeplanung den vorgenannten Planungsgrundsätzen gefolgt, ergibt sich für die Bereiche Erstellung, Nutzung und Betrieb eines Gebäudes in erster Annäherung der allgemeine Grundsatz:
Je besser ein Gebäude aus ökologischer Sicht bewertet wird, um so geringer sind die Gesamtkosten (Erstellungs-, Betriebs- und Nutzungskosten) des Gebäudes. Betrieb und Nutzung haben hierbei wesentliche Bedeutung. Bei Investitionsentscheidungen des öffentlichen Bauherrn müssen deshalb künftig neben den Baukosten verstärkt die Betriebs- und Nutzungskosten beachtet und in die Bewertung einbezogen werden. Günstige Betriebs- und Nutzungskosten lassen sich in aller Regel durch Verzicht auf vermeidbare aufwendige Bauteile und Gebäudetechnik, im Einzelfall aber auch durch deren gezielten Einsatz, erreichen. Durch Begrenzung des Energieverbrauchs (insbesondere von Strom), des Reinigungs-, Inspektions- und Unterhaltungsaufwandes entfallen für viele Gebäudearten Bauteile- und Technikkonzepte, die bisher auch die Erstellungskosten in die Höhe getrieben haben.
Nach dem Grundsatz: "So wenig Technik wie möglich, so viel wie nötig" können die Erstellungs- und Betriebs- / Nutzungskosten erheblich reduziert werden.
Für Abbruch und Rückbau eines Gebäudes gilt das Gebot der weitestgehenden und möglichst hochwertigen Weiter- und Wiederverwendung von Stoffen sowie der Minimierung von Abfall. Hierbei müssen die Arbeitshilfen Recycling des BMVBW "Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bauabfällen bei Planung und Ausführung von baulichen Anlagen" berücksichtigt werden.
Die Planung und Ausschreibung bezieht eine vorbildliche Entsorgung der Bauabfälle ein. Dies kann z. B. über eine verbindliche Abfrage bei den Unternehmen zu den Entsorgungswegen geschehen.
Jedes Bauen, Betreiben / Nutzen und ggf. Rückbauen von Gebäuden führt zu Umweltbelastungen und damit zu externen Kosten. Deshalb ist die Bedarfshinterfragung und -analyse an die erste Stelle der Planungsgrundsätze gestellt worden.
Neben der kaum zu quantifizierenden mittel- und langfristigen Wirkung von Flächen- bzw. Naturraum- und Rohstoffinanspruchnahmen führen Schadstoffemissionen aus Gewinnung, Veredlung, Transport, Benutzung und Entsorgung über die Pfade Luft, Wasser, Boden, Bauwerk, Pflanzen, Tiere und Menschen in unterschiedlicher Kombination zu Umweltbelastungen, die aus methodischen Gründen derzeit noch nicht monetarisiert werden können.
Zwar werden sektoral umweltbezogene Schäden monetär erfasst und bewertet (z. B. Waldschadensbericht und Bauschadensbericht der Bundesregierung, Statistiken der Versicherer), eine umfassende monetäre Bewertung aller in den Wirkungskategorien erfassten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ist jedoch zur Zeit nicht möglich.
Zu den Umweltwirkungen zählen auch Sturm und Hochwasser. Allein die Wald- und Bauwerksschäden aufgrund der Schadstoffemission über den Luftpfad verursachen in Deutschland jährlich Schäden in Milliardenhöhe.
Dem Energieverbrauch und den damit heute noch verbundenen Emissionen über den Luftpfad ist der größte Teil der Umweltbelastung zuzuweisen. Ein wesentliches Ziel des nachhaltigen Bauens von Gebäuden muss daher die Reduzierung des Energieverbrauchs sein.
Die ökologische Bewertung von Gebäuden während ihrer langen Lebensdauer ist ein Teil der Bewertung ihrer Nachhaltigkeit, die im weiteren eine ökonomische und eine gesellschaftlich-kulturelle Bewertung umfasst. Im Bereich der ökologischen Bewertung stehen drei Schutzziele im Vordergrund:
Alle ökologischen Auswirkungen beruhen auf Energie- und Stoffflüssen. Bewertungen bauen deshalb auf der Abschätzung oder Berechnung von deren Größe auf. Fehlen genaue Angaben zu den Energie- und Stoffflüssen, kann versucht werden, das relative Ausmaß durch geeignete Maßnahmen an der Quelle (Vermeidungsstrategie) zu beschränken. Jede Bewertung beruht auf Systemgrenzen, die bekannt sein müssen. Ohne diese Angaben sind Bewertungen nutzlos. Grundsätzlich ist zwischen qualitativen (beschreibenden) und quantitativen (rechnenden) Methoden zur ökologischen Bewertung von Gebäuden und Liegenschaften zu unterscheiden.
Qualitative Bewertungen sind im Vergleich zu quantitativen Verfahren einfacher durchführbar. Die Ergebnisse sind jedoch aufgrund unterschiedlicher Systemabgrenzungen oder Bezugsgrößen oft nicht miteinander vergleichbar oder nicht exakt genug.
Quantitative Bewertungen sind dagegen mit deutlich höherem Aufwand verbunden, insbesondere aufgrund der erforderlichen Datenmenge. Dieses macht den Einsatz von EDV-Werkzeugen notwendig und sinnvoll.
In frühen Planungsphasen (Wettbewerbe etc.) liegen diese erforderlichen Eingabedaten noch nicht vor, so dass für eine Erstbewertung zunächst ein qualitatives Verfahren angegeben wird. Mit zunehmender Konkretisierung des Planungsprozesses kann dieses in eine quantitative Bewertung überführt werden (siehe Anlage 6).
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