2. Einführung

Mit diesem Leitfaden sollen ganzheitliche Grundsätze zum nachhaltigen Planen und Bauen, Betreiben und Unterhalten sowie zur Nutzung von Liegenschaften und Gebäuden umgesetzt werden.

Nachhaltiges Bauen strebt für alle Phasen des Lebenszyklus von Gebäuden - von der Planung, der Erstellung über die Nutzung und Erneuerung bis zum Rückbau - eine Minimierung des Verbrauchs von Energie und Ressourcen sowie eine möglichst geringe Belastung des Naturhaushalts an.

Dies ist zu erreichen durch

über die gesamte Prozesskette.


Durch frühzeitiges Beachten nachhaltiger Planungsansätze kann die Gesamtwirtschaftlichkeit von Gebäuden (Bau-, Betriebs-, Nutzungs-, Umwelt-, Gesundheitskosten sowie nicht monetäre Werte) erheblich verbessert werden. Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit ist nicht nur die Gesamtwirtschaftlichkeit des Vorhabens sicherzustellen, sondern jeder einzelne Planungsschritt ist für sich nach § 7 BHO auf Wirtschaftlichkeit zu hinterfragen.


Dazu ist es erforderlich, dass das Planungsteam, bestehend aus den verschiedenen Fachdisziplinen, unter der Federführung des für die Gesamtkoordination verantwortlichen Planers im Hinblick auf Nachhaltigkeit eng zusammenarbeitet. Nutzer und Betreiber sollen in die Planungsphase einbezogen werden.


Im Rahmen der Qualitätssicherung sollen die Ergebnisse der Baudurchführung und des Betriebes an den Vorgaben der Planung gemessen und dokumentiert und bewertet (Monitoring) werden.

-Abbildung 1: Die Kostenblöcke in der Planungs-, Bau- und Nutzungsphase und die Chance, diese zu beeinflussen
Abbildung 1: Die Kostenblöcke in der Planungs-, Bau- und Nutzungsphase und die Chance, diese zu beeinflussen [Quelle: Handbuch der kostenbewussten Bauplanung: Ansätze zu einem den Planungs- und Bauprozess begleitenden Kosteninformationssystem, Schrift zur Ingenieurökonomie Bd. I. Wuppertal, Dt. Consulting Verlag 1976, S. 4, Abb. 7., Prof. Dr. Karl Heinz Pfarr]

 

Die Einwirkungsmöglichkeiten auf die Kosten einer Maßnahme sind zu Beginn der Maßnahme am größten. In hohem Maße kostenwirksame Entscheidungen werden bereits bei der Programmdefinition und in der ersten Konzeptphase getroffen. Dies gilt auch für hiermit einhergehende Umweltbeeinträchtigungen. Fragen, wie z. B. die Erschließung sowie planungsrechtliche, funktionale, städtebauliche, architektonische und bauordnungsrechtliche Belange (insbesondere Stand- und Brandsicherheit), müssen bereits in der Vorplanung und im Zuge von Architektur- und Ingenieurwettbewerben in der Gesamtheit erfasst und im Sinne der Nachhaltigkeit optimiert werden.


Nachhaltiges Planen erfordert auch die gleichberechtigte Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Auswirkung des Bauvorhabens. Neben der städtebaulichen bzw. landschaftsräumlichen Integration haben funktionale, gestalterische, denkmalpflegerische und andere den Menschen berührende Aspekte maßgebliches Gewicht.


Gebäude werden üblicherweise über lange Zeiträume (durchschnittlich 50 - 100 Jahre) genutzt. Die zeitlichen Maßstäbe, die im Rahmen ökologischer und ökonomischer Bewertungen anzulegen sind, sollten sich daran orientieren.


Nachhaltiges Bauen kann nicht nach einem feststehenden Konzept erfolgen, vielmehr erfordert das einzelne Vorhaben ein spezifisches Konzept oder Teilkonzepte mit unterschiedlichen Lösungsansätzen, Alternativen und Maßnahmen.

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