7. Ausschreibung und Baudurchführung

Die ökologischen Grundsätze werden in den Ausschreibungen verankert. Durch die Möglichkeit zur Abgabe von Nebenangeboten und Sondervorschlägen sollen Alternativen mit dem Ziel einer günstigen Erfüllung der Anforderungen gefördert werden.


Die Wiederverwendung von Baustoffen und Bauteilen (z. B. Betonabbruch, Treppen, Fenster, Träger aus dem Umbau oder einem anderen Rückbauobjekt bzw. von einer Wertstoffbörse) sowie die Verwendung von Recycling-Baustoffen muss eindeutig im Leistungsverzeichnis in der jeweiligen Position beschrieben werden. In diesem Zusammenhang sollen auch die langfristigen ökonomischen Auswirkungen über den Lebenszyklus Berücksichtigung finden.


Auch bei der Prüfung der Nebenangebote wird darauf geachtet, dass die ökologischen Kriterien, so wie sie in den Vergabeunterlagen aufgeführt sind, eingehalten werden.


Die Bauüberwachung muss gewährleisten, dass die ausgeschriebenen Leistungen (Baustoffe und -verfahren) verwendet bzw. angewandt werden.


Umweltschonende Baustelleneinrichtung und -betrieb sind in der Ausschreibung differenziert enthalten. Die diesbezügliche Überwachung während der Bauphase ist erforderlich.

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