10. Anwendung des Leitfadens

Unabhängig davon, dass die Grundsätze des Leitfadens über den gesamten Lebenszyklus einer Maßnahme gelten, ist Schwerpunkt der konkreten Anwendung dieses Leitfadens die jeweilige Planungsphase nach HOAI.


Der erste Schritt ist die Beratung des Nutzers hinsichtlich umzusetzendem Raumprogramm im Sinne der Planungsgrundsätze, mit dem eindeutigen Ziel der Vermeidung eines Neubaus durch optimierte Nutzung des Bestandes. Hier werden auch baufremde Aspekte, wie z. B. die Erzeugung von Verkehrsströmen und die Minimierung der Flächeninanspruchnahme einbezogen.


Nach der begründeten Entscheidung für eine Baumaßnahme sollen in jeder folgenden Planungsphase in unterschiedlicher Tiefe die Aspekte

getrennt für einen Nutzungszeitraum von 50 - 100 Jahren bewertet werden. 


Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unter Einbeziehung der Baunutzungskosten werden die Verwaltungsverfahren nach § 7 BHO zu Grunde gelegt (z. B. Kapitalwertmethode). Der Kostenbezug und die Vergleichbarkeit von Gebäuden untereinander wird über eine Relation €/m2 HNF und ergänzend €/m2 BGF hergestellt.


Auf die genaue Quantifizierung der Stoffströme und Primärenergieinhalte der Baukonstruktion muss bis Vorliegen einer geeigneten EDV-Unterstützung verzichtet werden.


Die Planungsziele werden anhand der Checkliste (Anlage 1) festgelegt. Die Gesamtbewertung erfolgt in jeder Planungsphase nach Anlage 6.

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